Das neue Betreuungsrecht ab 2023 

Ehegattennotvertretung 2023 – was beinhaltet dies?

Als „Magna Charta“ wird die Betreuungsrechtsreform bezeichnet, die 2023 eingeführt wurde. Verfolgt wird das Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken und die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Gleichzeitig wurde im Jahr 2023 im Bereich der Vorsorgemöglichkeiten das Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt.

Wir möchten Sie in diesem Seminar über die Rechte und Pflichten des Betreuers informieren sowie die Grenzen des Ehegattennotvertretungsrechts vermitteln.

Inhalte:
Betreuungsrechtreform:

  • rechtliche Betreuung
  • Voraussetzungen/Gerichtliches Verfahren
  • Subsidiarität der Betreuung
  • der rechtliche Betreuer und seine Aufgaben
  • Rechte und Pflichten des Betreuers

Ehegattennotvertretungsrecht:

  • neue Regelungen ab 2023
  • Sinn & Zweck
  • Besonderheiten

Referenten: Tanja Stahlhoff, (Geschäftsführerin des SKM – Ortenau e.V.)
                       Ingrid Isen, (Vereinsbetreuerin / Querschnittsmitarbeiterin)

Termin: 11. April 2024  von 9.00 – 16.00 Uhr

Kosten: 85,00 € (inkl. Seminarunterlagen & Pausenversorgung)

Zielgruppe: Pflegedienstleitung; Heimleitung/Einrichtungsleitung; Verwaltung; Pflegehelfer*in; Pflegefachkraft

Noch Fragen? Rufen Sie uns an: (0 78 06) 986-600


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