Für stationäre Pflegeeinrichtungen stellt sich die Frage der Haftung im Zusammenhang mit vielen Aspekten der täglichen Arbeit. Sie sorgt bei allen Beteiligten in der Pflege für Verunsicherung. Grund dafür sind Unsicherheiten bezüglich der Haftungsverteilung und den Verantwortungsbereichen zwischen Arzt, Pflegeheim, Mitarbeitern und dem Patienten und seinen Angehörigen. Die differenzierte und unübersichtliche Rechtsprechung zu den anzulegenden Haftungsmaßstäben erschwert den einzelnen Beteiligten den Umgang mit diesem Thema. Die Kenntnis der wichtigsten vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie ein Überblick über die Rechtsprechung erleichtern den Pflegealltag.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Delegation ärztlicher Aufgaben an nichtärztliches Personal zulässig? Aufgrund des Fehlens eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen zum Delegationsrecht ergeben sich Schwierigkeiten und Unklarheiten. Dennoch haben sich in Rechtsprechung und Literatur Grundsätze herausgebildet.

Inhalte:

  • zivil- und strafrechtliche Haftungsgrundlagen
  • Haftungsmaßstäbe
  • Haftung bei Stürzen/Sturzprophylaxe
  • Haftung bei Pflegefehlern
  • Aufklärungs-/Sorgfaltspflichten
  • Grundsätze der Rechtsprechung zur Delegation
  • Verantwortungsbereiche von Arzt, Pflegepersonal und Einrichtung

Referent:

Rechtsanwalt Ulrich Birk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Termin: 24. Juli 2023 von 09:00 – 16:30 Uhr

Kosten: 140,00 € (inkl. Pausenversorgung und Seminarunterlagen)

Noch Fragen? Rufen Sie uns an: (0 78 06) 986-601


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