Wird Ihre Leistung zu einer Einnahme oder müssen Forderungen ausgebucht werden? Die Gründe dafür können vielfältig sein. So können offene Forderungen bei nicht geklärten Kostenübernahmeverfahren mit dem zuständigen Sozialhilfeträger entstehen. Auch bei Selbstzahlern bleiben oftmals Zahlungen aus. Teilweise liegen die Probleme im Umgang mit den bevollmächtigten Angehörigen, gesetzlichen Betreuern oder den Erben des Pflegebedürftigen.
Um Forderungsausfälle zu verhindern, ist ein effektives Forderungsmanagement notwendig. Hierzu ist es wichtig, die Instrumente der Forderungsrealisierung optimal und zeitnah einzusetzen, um Forderungsausfälle nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir schulen hierfür Ihre Mitarbeiter anhand der vertraglichen und gesetzlichen Rechtsgrundlagen und geben praxisorientierte Tipps. Im Seminar selbst wird ein umfangreiches Skript mit Musterformulierungen an die Teilnehmer ausgehändigt.
Inhalte:
- Fälligkeit, Verzug und Mahnwesen bei Heimentgelten
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
- Grundsätze der Sozialhilfe
- das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis
- Kostenübernahmeverfahren mit dem Sozialhilfeträger
- Einkommens- und Vermögenseinsatz, Schonvermögen
- Versterben beim laufenden Kostenübernahmeverfahren
- Einleitung und Begleitung von Betreuungsverfahren
- Betreuerwechsel, -entlassung, Ergänzungs- und Kontrollbetreuung, Mitwirkungspflichten des Betreuers
- Kündigung von Heimverträgen
- Nachlassverfahren (Geltendmachung beim Erben), Nachlasspflegschaft
- Vollstreckungsmöglichkeiten
Referent:
Rechtsanwalt Ulrich Birk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
21. Juli 2023 von 09:00 – 16:30 Uhr
Kosten: 140,00 € (inkl. Seminarunterlagen und Pausenversorgung)
Noch Fragen? Rufen Sie uns an: (0 78 06) 986-601
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