Das neue Das neue Betreuungsrecht 2023 – was ändert sich?

Ehegattennotvertretung 2023 – was beinhaltet dies?

Als „Magna Charta“ wird die Betreuungsrechtsreform bezeichnet, die 2023 eingeführt wird. Verfolgt wird das Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken und die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Gleichzeitig wird im Bereich der Vorsorgemöglichkeiten das Ehegattennotvertretungsrecht eingeführt. Wir möchten Sie in diesem Seminar über die Rechte und Pflichten des Betreuers informieren sowie die Grenzen des Ehegattennotvertretungsrechts vermitteln.

Themen:

Betreuungsrechtreform:

  • rechtliche Betreuung
  • Voraussetzungen/Gerichtliches Verfahren
  • Subsidiarität der Betreuung
  • der rechtliche Betreuer und seine Aufgaben
  • Rechte und Pflichten des Betreuers

Ehegattennotvertretungsrecht:

  • neue Regelungen ab 01.01.2023
  • Sinn & Zweck
  • Besonderheiten

Referenten: 

Tanja Stahlhoff, Geschäftsführerin des SKM – Ortenau e.V.

Ingrid Isen, Vereinsbetreuerin / Querschnittsmitarbeiterin

Termin: 19. April 2023, 9.00 – 16.00 Uhr

Kosten: 75,00 € (inkl. Seminarunterlagen & Pausenversorgung)